Angehörige Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft
Hier spielt der Begriff insbesondere beim fachlichen Rat und bei Begleitrechten eine Rolle. So darf ein Mitarbeiter beispielsweise einen Angehörigen als Begleitperson zu bestimmten betrieblichen Gesprächen mitbringen. Auch bei Urlaubsregelungen und Freistellungen sind enge Angehörige oft relevant, etwa bei Todesfällen kingmaker online casino oder Krankheiten innerhalb der Familie. Das Vertretungsrecht von Angehörigen ist im deutschen Recht differenziert geregelt.
Schwiegereltern können etwa bei Pflegeverträgen relevant werden. Stiefkinder haben möglicherweise Ansprüche im Erbfall, wenn sie adoptiert wurden oder eine enge familiäre Bindung besteht. Hier lohnt sich ein Blick in die spezifischen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Bei Organen der öffentlichen Verwaltung, Richtern und ehrenamtlichen Richtern ist die Angehörigeneigenschaft von zentraler Bedeutung, insbesondere im Zusammenhang mit Befangenheit und Ausschließungsgründen (§ 31 VwVfG, §§ 41 ff. ZPO). Lebenspartnerschaften wurden durch das „Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft“ (LPartG) rechtlich etabliert. Eingetragene Lebenspartner sind in vielen Bereichen Ehepartnern gleichgestellt und somit rechtlich als Angehörige zu betrachten.
Angehörige haben teils Sonderrechte beim Zugang zu personenbezogenen Daten, etwa im Krankenbesuch oder bei der Patientenverfügung. Gleichzeitig sind sie in Fällen der Schweigepflicht (z.B. im medizinischen Bereich) besonders geschützt. Im Sozialrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), ist die Angehörigenstellung maßgeblich für die Definition der sogenannten Bedarfsgemeinschaft.
Weitere rechtliche Aspekte
Oder der Onkel, den man höchstens mal an Weihnachten sieht und mit dem es jedes Mal Streit gibt. Bisher ging es vor allem darum, mehr Menschen in die Betrachtung mit einzubeziehen. Nicht nur Verwandte, sondern eben all diejenigen, die für eine Person wichtig sind.
In welchen Fällen können Angehörige eine Vertretung übernehmen?
- Im Sozialrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), ist die Angehörigenstellung maßgeblich für die Definition der sogenannten Bedarfsgemeinschaft.
 - Die Definition von Angehörigen kann je nach kulturellem und rechtlichem Kontext variieren.
 - Schwiegereltern können etwa bei Pflegeverträgen relevant werden.
 - Welche Angehörigen hiervon umfasst sind und wie viele Tage zustehen, regeln vielfach Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge oder betriebliche Übung.
 - Die professionelle Gesundheits- und Krankenpflege unterstützt und schult pflegende Angehörige.
 - Oder die Schwiegereltern, die sich ständig übermäßig einmischen.
 
Grundsätzlich können Angehörige nur dann rechtsgültig Erklärungen im Namen eines anderen abgeben, wenn sie durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder per gesetzlicher Vertretung hierzu legitimiert sind. Bei minderjährigen Kindern tritt regelmäßig das Sorgerecht (§§ 1626 ff. BGB) in Kraft, bei volljährigen Personen ist die Bestellung eines Betreuers durch das Gericht nach §§ 1896 ff. BGB notwendig, sofern keine anderweitige Vorsorge getroffen wurde. Außerhalb dieser besonderen Situationen bleibt das Handeln von Angehörigen rechtlich verbindlich nur bei entsprechender Legitimation zulässig. Die Zwangseinweisung durch Behörden nach dem jeweiligen Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) der Länder oder nach § 1906 BGB (Freiheitsentziehende Maßnahmen) ist ein gravierender Eingriff in die Grundrechte einer Person.
Wann haben Angehörige ein gesetzliches Auskunftsrecht gegenüber Behörden oder Institutionen?
Tante, Onkel, Cousins und Cousinen gehören in der Regel nicht zum engeren Kreis der Angehörigen, zumindest nicht in rechtlicher Hinsicht. Allerdings gibt es bestimmte Konstellationen, wie Pflege- und Betreuungsverhältnisse, in denen sie dennoch relevant sein können. Schwiegereltern und Stiefkinder zählen in vielen juristischen Kontexten ebenfalls zu den Angehörigen.
Angehörige können Widerspruch gegen solche Maßnahmen einlegen, hierzu bedarf es aber der Legitimation, zumeist als gesetzlicher Vertreter (Betreuer, Vormund) oder durch eine vorhandene Vorsorgevollmacht. Neben möglichen Eilanträgen auf einstweiligen Rechtsschutz bei den zuständigen Gerichten steht ihnen gegebenenfalls die Befugnis zu, im betreuungsgerichtlichen Verfahren selbst Stellung zu nehmen oder Gutachten beizubringen. Die jeweiligen Mitwirkungs- und Informationsrechte sind im Betreuungsrecht (§§ 1896 ff. BGB) sowie in den landesspezifischen PsychKGs geregelt. Der Begriff „Angehörige” ist im deutschen Recht in zahlreichen Gesetzen zentral definiert und konkretisiert. Die genaue Bestimmung richtet sich stets nach dem Zweck und Anwendungsbereich der jeweiligen Norm. Angehörige genießen in unterschiedlichsten Rechtsgebieten Sonderrechte, Schutzmechanismen und werden bei bestimmten Rechtsgeschäften gesondert betrachtet.